Sozialrecht

Leistungen in diesem Bereich sind für den Bürger in der Regel von existenzieller Bedeutung und bedürfen daher einer sorgfältigen Prüfung und Durchsetzung.

Das Sozialrecht ist eine Sammel- und Querschnittsmaterie, die zahlreiche einzelne Rechtsgebiete in sich vereint.

Es unterteilt sich in folgende Bereiche:

    • Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung
    • Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende)
    • Soziale Versorgung (z. B. Schwerbehindertenrecht und Gewaltopferentschädigung)
    • Soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung)