Sozialrecht
Leistungen in diesem Bereich sind für den Bürger in der Regel von existenzieller Bedeutung und bedürfen daher einer sorgfältigen Prüfung und Durchsetzung.
Das Sozialrecht ist eine Sammel- und Querschnittsmaterie, die zahlreiche einzelne Rechtsgebiete in sich vereint.
Es unterteilt sich in folgende Bereiche:
- Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung
- Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- Soziale Versorgung (z. B. Schwerbehindertenrecht und Gewaltopferentschädigung)
- Soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung)