Notarbereich

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist eine notarielle Beurkundung vom Gesetzgeber vorgesehen. Der Sinn einer Beurkundung durch einen Notar besteht insbesondere darin, den Willen der Urkundsbeteiligten zu erforschen und in einer Urkunde in klare Worte zu fassen, so dass die Willenserklärungen der Parteien für sie eindeutig und rechtssicher dokumentiert werden. Dadurch trägt die notarielle Beurkundung dazu bei, Zweifel über den Inhalt eines Vertrages gar nicht erst entstehen zu lassen und spätere Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden oder wenigstens deren Schlichtung zu erleichtern.

Als Notar stehe ich Ihnen in allen Fragen der Vertragsgestaltung sowie der Gestaltung sonstiger Rechtsgeschäfte als unparteiischer und unabhängiger juristischer Berater zur Verfügung. Die einseitige parteiische Beratung einer Vertragspartei ist mir als Notar verboten. Falls Sie eine solche anwaltliche Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte in meiner Eigenschaft als Rechtsanwalt an mich.

Seit dem 1. August 2013 gilt für Notare die Gebührenordnung, das sog. GNotKG.

Für folgende Dienstleistungen stehe ich Ihnen als Notar unter anderem in den folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufverträge aller Art,
     
  • Schenkungs- und Übertragungsverträge,

  • Nießbrauchsbestellung und Dienstbarkeiten
     
  • Gestaltung familienrechtlicher Verträge (z.B. Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen)
     
  • Erbrecht (z.B. Testament, Erbvertrag, Erbschaftsausschlagung, Erbauseinandersetzung, Erbscheinsantrag),
     
  • Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung,
     
  • Gesellschaftliche Angelegenheiten (z.B. Gesellschaftsgründungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen)
     
  • Beglaubigungen (z.B. von Unterschriften oder Dokumenten)
     
  • eidesstattliche Versicherungen, Grundschuldbestellungen uvm.

Ihre Ansprechpartnerin im Notarbereich:

Frau Jessica von Bergen,

Telefon: 04731/930 331,

Email: notar@rechtsanwalt-nordenham.de

Allgemeine Informationen & Links
Zu Ihrer Information, haben wir nachstehend einige allgemeine Links der Bundesnotarkammer zu den verschiedenen Rechtsgeschäften für Sie zusammengestellt. Diese Hinweise dienen nur einer ersten Orientierung und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen: